Prüfservice nach DGUV V3

DGUV V3 Prüfung (E-Check) für Ihr Unternehmen

Der TroWerk Prüfservice umfasst die normgerechte Überprüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3. Damit sichern Unternehmen ihre Arbeitsplätze, erfüllen gesetzliche Vorgaben und minimieren Ausfallrisiken.

Warum eine Betriebsmittelprüfung nach DGUV Vorschrift 3 und DIN-VDE-Normen?

Unternehmen sind verpflichtet, die Sicherheit ihrer elektrischen Anlagen und Betriebsmittel regelmäßig prüfen zu lassen. Rechtsgrundlagen hierfür sind die DGUV Vorschrift 3 sowie die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Der E-Check nach den geltenden DIN-VDE-Normen erfüllt diese gesetzlichen Anforderungen und sorgt zugleich für Sicherheit im Betrieb: Er deckt Mängel frühzeitig auf, beugt Stromunfällen und Bränden vor und sichert den Versicherungsschutz im Schadensfall.

5 gute Gründe für die Durchführung der Betriebsmittelprüfung

E-Check-Fachbetrieb

E-Check Beratungsgespräch

TroWerk Prüfservice

Mit dem E-Check nach DGUV Vorschrift 3 stellt TroWerk sicher, dass Ihre elektrischen Anlagen und Betriebsmittel zuverlässig, sicher und normgerecht funktionieren – geprüft nach den aktuellen DIN-VDE-Standards.

Was ist die DGUV V3?

Die DGUV Vorschrift 3 („Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“) ist eine Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).

Sie verpflichtet Unternehmen, ihre elektrischen Anlagen und Geräte regelmäßig durch eine befähigte Person prüfen zu lassen, um die Sicherheit von Beschäftigten zu gewährleisten. Ursprünglich hieß sie BGV A3 und wurde mit der Neuordnung der Unfallverhütungsvorschriften in DGUV V3 umbenannt. Sie gilt für alle Betriebe und Einrichtungen, in denen elektrische Anlagen oder Betriebsmittel genutzt werden – unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße.

E-Check nach DGUV Vorschrift 3 elektrischer Betriebsmittel

EZA Prüfungen

Die TroWerk GmbH übernimmt die EzA (Einrichtung zur Anlagensicherheit)-Prüfung Ihrer Anlagen. 

Eine EZA-Prüfung stellt sicher, dass Stromerzeugungsanlagen – etwa Photovoltaikanlagen, Blockheizkraftwerke oder Windkraftanlagen – normgerecht ins öffentliche Netz einspeisen. Dabei wird geprüft, ob die Anlage die aktuellen VDE-Anwendungsregeln erfüllt, zum Beispiel VDE-AR-N 4105 für Niederspannungsanlagen oder VDE-AR-N 4110 für Mittelspannungsanlagen. So wird nachgewiesen, dass die Anlage sicher, zuverlässig und netzverträglich arbeitet und die Anforderungen des Netzbetreibers erfüllt.

Thermografie

Neben der DGUV Prüfung bieten wir die Thermografieprüfung Ihrer Elektroanlagen an. Sie ergänzt die DGUV Prüfung, ersetzt diese aber nicht. Die Thermografieprüfung erkennt Schwachstellen und Überhitzungen frühzeitig. Die TroWerk GmbH übernimmt die Thermografieprüfung effizient, professionell und vollständig. Wir decken Störstellen auf und dokumentieren alle Prüfschritte.

Prüfbereiche & Beispiele

Übersicht der Geräte und Anlagen, die überprüft werden

Für wen gilt die DGUV V3?

Die DGUV Vorschrift 3 betrifft alle Betriebe – vom kleinen Handwerksunternehmen bis zur großen Industrieanlage – die elektrische Anlagen und Geräte nutzen. Mit unserem E-Check stellen Sie sicher, dass Ihre Prüfpflicht zuverlässig erfüllt wird und Sie den gesetzlichen Anforderungen jederzeit gerecht werden.

Ortsfeste elektrische Anlagen
  • Elektrische Niederspannungsanlagen
  • Verteileranlagen
  • Beleuchtungsanlagen
  • Steckdosen- und Leitungsanlagen
  • Erdungs- und Potentialausgleichssysteme

 

Die Prüfung erfolgt gemäß DIN VDE 0100-600 (Erstprüfung) sowie DIN VDE 0105-100 (Wiederholungsprüfung) in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 3.

Prüfservice DGUV V3Verlängerungskabel
  • Bürogeräte (z. B. PCs, Drucker, Monitore)
  • Haushaltsgeräte (z. B. Kaffeemaschinen, Wasserkocher)
  • Verlängerungskabel und Mehrfachsteckdosen
  • Elektrische Werkzeuge (z. B. Bohrmaschinen, Schleifer)
  • Ladegeräte und Netzteile

 

Die Prüfung erfolgt nach DIN VDE 0701-0702, wie in der DGUV Vorschrift 3 für ortsveränderliche Betriebsmittel gefordert.

Prüfservice für Schweißgeräte
  • Lichtbogenschweißgeräte
  • MIG-/MAG-Schweißgeräte
  • WIG-Schweißgeräte
  • Elektrodenschweißgeräte
  • Schweißstromquellen und Zubehör

 

Die Prüfung wird nach DIN VDE 0544-4 (EN 60974-4) durchgeführt und entspricht den Vorgaben der DGUV Vorschrift 3 für Schweißgeräte.
 

Schaltschränke
  • Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen
  • Steuerungs- und Automatisierungsschaltschränke
  • Maschinensteuerungen
  • Verteiler- und Sicherungsschränke 

 

Die Prüfung stützt sich auf DIN EN 61439 (VDE 0660-600) sowie die wiederkehrenden Prüfungen nach DIN VDE 0105-100 gemäß DGUV Vorschrift 3.
 

Regalsysteme aus Stahl
  • Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl
  • Palettenregale
  • Fachbodenregale
  • Kragarmregale
  • Lager- und Archivregale

 

Die sicherheitstechnische Kontrolle erfolgt nach DIN EN 15635 in Verbindung mit der DGUV Regel 108-007 und erfüllt die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung.

Prüfplakette DGUV V3
Prüfplakette: Geprüft nach DGUV Vorschrift 3

Prüfplakette nach Abschluss der DGUV V3 Prüfung

Nach erfolgreicher Durchführung der DGUV V3 Prüfung erhalten Unternehmen von der Trowerk GmbH eine Prüfplakette. Diese Plakette wird direkt am geprüften Gerät oder an der Anlage angebracht und dokumentiert sichtbar, dass die vorgeschriebene Sicherheitsprüfung ordnungsgemäß erfolgt ist.

Die Prüfplakette enthält den Hinweis „Geprüft nach DGUV Vorschrift 3“ sowie das Jahr und den Monat des nächsten Prüftermins. Damit haben Sie als Unternehmen jederzeit den Überblick, wann eine erneute Prüfung erforderlich ist.

Sie erhalten die Prüfplakette unmittelbar nach Abschluss der Prüfung und zusammen mit einem rechtssicheren Prüfprotokoll. So verfügen Sie über einen klaren Nachweis gegenüber Mitarbeitenden, Aufsichtsbehörden und Versicherungen, dass Ihre elektrischen Betriebsmittel und Anlagen fachgerecht geprüft wurden.

Haben Sie noch eine Frage zum E-Check?

Die Betriebsmittelprüfung ist gesetzlich vorgeschrieben und dient dazu, die Sicherheit von Mitarbeitern und Anlagen zu gewährleisten. Sie reduziert das Risiko von Stromunfällen, erhöht die Betriebssicherheit und ist Voraussetzung für den Versicherungsschutz im Schadensfall.

  • Einhaltung gesetzlicher Vorgaben nach DGUV Vorschrift 3
  • Schutz der Mitarbeiter vor elektrischen Gefahren
  • Vorbeugung von Bränden durch defekte Geräte
  • Sicherstellung eines reibungslosen Betriebsablaufs
  • Nachweis gegenüber Versicherungen und Behörden im Schadensfall

Die Prüffristen richten sich nach der Art des Betriebsmittels und den Einsatzbedingungen. Ortsveränderliche Betriebsmittel müssen in der Regel alle 6 bis 24 Monate geprüft werden, ortsfeste Anlagen in Abständen von bis zu 4 Jahren. Die konkrete Festlegung der Fristen erfolgt durch eine Gefährdungsbeurteilung im Betrieb.

Eine Fachfirma sollte so oft beauftragt werden, wie es die vorgeschriebenen Prüffristen verlangen. In vielen Betrieben bedeutet das mindestens einmal jährlich für ortsveränderliche Geräte und alle vier Jahre für ortsfeste Anlagen. Bei hoher Beanspruchung oder besonderen Einsatzbedingungen können kürzere Intervalle erforderlich sein.

Die Prüfung darf ausschließlich durch Elektrofachkräfte oder durch unterwiesene Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft erfolgen. Damit ist sichergestellt, dass die Prüfung den Vorgaben der DIN VDE Normen und der DGUV Vorschrift 3 entspricht.

Die DGUV Vorschrift 3 schreibt eine lückenlose Dokumentation vor. Dazu gehören unter anderem das Prüfdatum, der Prüfumfang, die angewendeten Prüfverfahren, die Ergebnisse, das Prüfintervall sowie Name und Qualifikation des Prüfers. Der Nachweis erfolgt in der Regel in Form eines Prüfprotokolls, das im Unternehmen aufbewahrt werden muss.

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