E-Check nach DGUV V3
E-Check nach DGUV V3 für Ihr Unternehmen
Der TroWerk Prüfservice umfasst die normgerechte Überprüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3. Damit sichern Unternehmen ihre Arbeitsplätze, erfüllen gesetzliche Vorgaben und minimieren Ausfallrisiken.
Warum eine Betriebsmittelprüfung nach DGUV Vorschrift 3 und DIN-VDE-Normen?
Unternehmen sind verpflichtet, die Sicherheit ihrer elektrischen Anlagen und Betriebsmittel regelmäßig prüfen zu lassen. Rechtsgrundlagen hierfür sind die DGUV Vorschrift 3 sowie die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Der E-Check nach den geltenden DIN-VDE-Normen erfüllt diese gesetzlichen Anforderungen und sorgt zugleich für Sicherheit im Betrieb: Er deckt Mängel frühzeitig auf, beugt Stromunfällen und Bränden vor und sichert den Versicherungsschutz im Schadensfall.
5 gute Gründe für die Durchführung der Betriebsmittelprüfung
- Einhaltung gesetzlicher Vorgaben
- Schutz der Mitarbeiter vor elektrischen Gefahren
- Vorbeugung von Bränden durch defekte Geräte
- Sicherstellung eines reibungslosen Betriebsablaufs
- Nachweis gegenüber Versicherungen und Behörden im Schadensfall
E-Check Beratungsgespräch
- +49 22 41 266 1993
- info@trowerk.de
- Formular
TroWerk Prüfservice
Mit dem E-Check nach DGUV Vorschrift 3 stellt TroWerk sicher, dass Ihre elektrischen Anlagen und Betriebsmittel zuverlässig, sicher und normgerecht funktionieren – geprüft nach den aktuellen DIN-VDE-Standards.
Was ist die DGUV V3?
Die DGUV Vorschrift 3 („Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“) ist eine Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).
Mehr Info
Sie verpflichtet Unternehmen, ihre elektrischen Anlagen und Geräte regelmäßig durch eine befähigte Person prüfen zu lassen, um die Sicherheit von Beschäftigten zu gewährleisten. Ursprünglich hieß sie BGV A3 und wurde mit der Neuordnung der Unfallverhütungsvorschriften in DGUV V3 umbenannt. Sie gilt für alle Betriebe und Einrichtungen, in denen elektrische Anlagen oder Betriebsmittel genutzt werden – unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße.
E-Check nach DGUV Vorschrift 3 elektrischer Betriebsmittel
Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen
Mehr Info
TroWerk prüft Ihre ortsfesten elektrischen Anlagen und Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 und sichert Ihrem Betrieb den optimalen Arbeitsschutz im elektronischen Bereich. Eine regelmäßige DGUV V3 Prüfung Ihrer elektrischer Geräte und Anlagen ist für Unternehmen unerlässlich. Sie vermeidet Unfälle, reduziert Betriebsstörungen. Die TroWerk GmbH bietet professionelle Prüfungen mit einer umfangreichen Dokumentation.
Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel
Mehr Info
Die Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln ist für Betriebe unumgänglich. Sie müssen vor der erstmaligen Benutzung, nach Instandsetzung und in regelmäßigen Abständen auf ihren Zustand und ihre Einsatzfähigkeit geprüft werden um Gefahrenpotentiale auszuschließen. Die TroWerk GmbH übernimmt die Prüfung Ihrer ortsveränderlichen Geräte, nach DGUV Vorschrift 3 und DIN VDE 0701/0702 & 0751. Sie erhalten eine umfangreiche Dokumentation und werden fachgerecht beraten. Optimieren Sie Ihren elektronischen Arbeitsbereich zum Schutz Ihrer Mitarbeiter und vermeiden Sie Unfälle und Ausfallzeiten.
Prüfung von Schweißgeräten
Mehr Info
Die elektrische Prüfung von Schweißgeräten (DIN VDE 0544-4) ist ebenso unumgänglich wie alle anderen elektrischen Betriebsmittel. Die Prüfung Schweißgeräteprüfung (Lichtbogenschweißeinrichtungen) besteht aus mehreren Prüfvorgängen, wie der Sichtprüfung, der Messung und der Funktionsprüfung. Die TroWerk GmbH übernimmt die Prüfung, die Auswertung, die Beurteilung und Dokumentation. Die Prüfung ist essentiell und sichert Arbeitsplätze/ Arbeitsstätten.
Prüfung von Schaltschränken
Mehr Info
Die Schaltschrankprüfung nach VDE erhöht die Arbeitssicherheit essenziell. Alle elektronische Komponenten in Schaltschränken müssen auf Ihre Funktionalität geprüft sein um ein sicheres Arbeitsumfeld zu gewährleisten. Die TroWerk GmbH übernimmt die Sichtprüfung, die elektrische Prüfung, den Funktionstest und nach VDE-Konformität die Dokumentation der Prüfergebnisse.
Prüfung von Regalanlagen
Mehr Info
Die TroWerk GmbH übernimmt die Regalinspektion und Regalprüfung nach DIN EN 15635 & DGUV Information 208-061 (ehemals DGUV Regel 108-007). Lagerbetriebe sind verpflichtet, Regalanlagen und Lagereinrichtungen zu prüfen. Die Prüfung ist unumgehbar um die Sicherheit der Mitarbeiter gemäß § 4 des Arbeitsschutzgesetzes zu gewährleisten. Wir klären Sie gerne über die umfangreiche Leistung unserer umfassenden Regalinspektion auf.
EZA Prüfungen
Mehr Info
Die TroWerk GmbH übernimmt die EzA (Einrichtung zur Anlagensicherheit)-Prüfung Ihrer Anlagen.
Eine EZA-Prüfung stellt sicher, dass Stromerzeugungsanlagen – etwa Photovoltaikanlagen, Blockheizkraftwerke oder Windkraftanlagen – normgerecht ins öffentliche Netz einspeisen. Dabei wird geprüft, ob die Anlage die aktuellen VDE-Anwendungsregeln erfüllt, zum Beispiel VDE-AR-N 4105 für Niederspannungsanlagen oder VDE-AR-N 4110 für Mittelspannungsanlagen. So wird nachgewiesen, dass die Anlage sicher, zuverlässig und netzverträglich arbeitet und die Anforderungen des Netzbetreibers erfüllt.
Thermografie
Mehr Info
Neben der DGUV Prüfung bieten wir die Thermografieprüfung Ihrer Elektroanlagen an. Sie ergänzt die DGUV Prüfung, ersetzt diese aber nicht. Die Thermografieprüfung erkennt Schwachstellen und Überhitzungen frühzeitig. Die TroWerk GmbH übernimmt die Thermografieprüfung effizient, professionell und vollständig. Wir decken Störstellen auf und dokumentieren alle Prüfschritte.
Prüfbereiche & Beispiele
Übersicht der Geräte und Anlagen, die überprüft werden
Für wen gilt die DGUV V3?
Die DGUV Vorschrift 3 betrifft alle Betriebe – vom kleinen Handwerksunternehmen bis zur großen Industrieanlage – die elektrische Anlagen und Geräte nutzen. Mit unserem E-Check stellen Sie sicher, dass Ihre Prüfpflicht zuverlässig erfüllt wird und Sie den gesetzlichen Anforderungen jederzeit gerecht werden.
- Elektrische Niederspannungsanlagen
- Verteileranlagen
- Beleuchtungsanlagen
- Steckdosen- und Leitungsanlagen
- Erdungs- und Potentialausgleichssysteme
Die Prüfung erfolgt gemäß DIN VDE 0100-600 (Erstprüfung) sowie DIN VDE 0105-100 (Wiederholungsprüfung) in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 3.
- Bürogeräte (z. B. PCs, Drucker, Monitore)
- Haushaltsgeräte (z. B. Kaffeemaschinen, Wasserkocher)
- Verlängerungskabel und Mehrfachsteckdosen
- Elektrische Werkzeuge (z. B. Bohrmaschinen, Schleifer)
- Ladegeräte und Netzteile
Die Prüfung erfolgt nach DIN VDE 0701-0702, wie in der DGUV Vorschrift 3 für ortsveränderliche Betriebsmittel gefordert.
- Lichtbogenschweißgeräte
- MIG-/MAG-Schweißgeräte
- WIG-Schweißgeräte
- Elektrodenschweißgeräte
- Schweißstromquellen und Zubehör
Die Prüfung wird nach DIN VDE 0544-4 (EN 60974-4) durchgeführt und entspricht den Vorgaben der DGUV Vorschrift 3 für Schweißgeräte.
- Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen
- Steuerungs- und Automatisierungsschaltschränke
- Maschinensteuerungen
- Verteiler- und Sicherungsschränke
Die Prüfung stützt sich auf DIN EN 61439 (VDE 0660-600) sowie die wiederkehrenden Prüfungen nach DIN VDE 0105-100 gemäß DGUV Vorschrift 3.
- Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl
- Palettenregale
- Fachbodenregale
- Kragarmregale
- Lager- und Archivregale
Die sicherheitstechnische Kontrolle erfolgt nach DIN EN 15635 in Verbindung mit der DGUV Regel 108-007 und erfüllt die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung.
Prüfplakette nach Abschluss der DGUV V3 Prüfung
Nach erfolgreicher Durchführung der DGUV V3 Prüfung erhalten Unternehmen von der Trowerk GmbH eine Prüfplakette. Diese Plakette wird direkt am geprüften Gerät oder an der Anlage angebracht und dokumentiert sichtbar, dass die vorgeschriebene Sicherheitsprüfung ordnungsgemäß erfolgt ist.
Die Prüfplakette enthält den Hinweis „Geprüft nach DGUV Vorschrift 3“ sowie das Jahr und den Monat des nächsten Prüftermins. Damit haben Sie als Unternehmen jederzeit den Überblick, wann eine erneute Prüfung erforderlich ist.
Sie erhalten die Prüfplakette unmittelbar nach Abschluss der Prüfung und zusammen mit einem rechtssicheren Prüfprotokoll. So verfügen Sie über einen klaren Nachweis gegenüber Mitarbeitenden, Aufsichtsbehörden und Versicherungen, dass Ihre elektrischen Betriebsmittel und Anlagen fachgerecht geprüft wurden.
Haben Sie noch eine Frage zum E-Check?
Warum muss ich eine Betriebsmittelprüfung beauftragen?
Die Betriebsmittelprüfung ist gesetzlich vorgeschrieben und dient dazu, die Sicherheit von Mitarbeitern und Anlagen zu gewährleisten. Sie reduziert das Risiko von Stromunfällen, erhöht die Betriebssicherheit und ist Voraussetzung für den Versicherungsschutz im Schadensfall.
Welche Gründe gibt es für eine Betriebsmittelprüfung
- Einhaltung gesetzlicher Vorgaben nach DGUV Vorschrift 3
- Schutz der Mitarbeiter vor elektrischen Gefahren
- Vorbeugung von Bränden durch defekte Geräte
- Sicherstellung eines reibungslosen Betriebsablaufs
- Nachweis gegenüber Versicherungen und Behörden im Schadensfall
Welche Prüffristen gelten für elektrische Betriebsmittel?
Die Prüffristen richten sich nach der Art des Betriebsmittels und den Einsatzbedingungen. Ortsveränderliche Betriebsmittel müssen in der Regel alle 6 bis 24 Monate geprüft werden, ortsfeste Anlagen in Abständen von bis zu 4 Jahren. Die konkrete Festlegung der Fristen erfolgt durch eine Gefährdungsbeurteilung im Betrieb.
Wie regelmäßig ist die Beauftragung einer Fachfirma zur Betriebsmittelprüfung erforderlich?
Eine Fachfirma sollte so oft beauftragt werden, wie es die vorgeschriebenen Prüffristen verlangen. In vielen Betrieben bedeutet das mindestens einmal jährlich für ortsveränderliche Geräte und alle vier Jahre für ortsfeste Anlagen. Bei hoher Beanspruchung oder besonderen Einsatzbedingungen können kürzere Intervalle erforderlich sein.
Durch wen dürfen ortsfeste und ortsveränderliche Betriebsmittel geprüft werden?
Die Prüfung darf ausschließlich durch Elektrofachkräfte oder durch unterwiesene Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft erfolgen. Damit ist sichergestellt, dass die Prüfung den Vorgaben der DIN VDE Normen und der DGUV Vorschrift 3 entspricht.
Welche Form der Dokumentation verlangt die DGUV Vorschrift 3 bei der Betriebsmittelprüfung?
Die DGUV Vorschrift 3 schreibt eine lückenlose Dokumentation vor. Dazu gehören unter anderem das Prüfdatum, der Prüfumfang, die angewendeten Prüfverfahren, die Ergebnisse, das Prüfintervall sowie Name und Qualifikation des Prüfers. Der Nachweis erfolgt in der Regel in Form eines Prüfprotokolls, das im Unternehmen aufbewahrt werden muss.
Jetzt Prüfservice anfragen